Anmeldung & Aufenthaltserlaubnis

Sobald du eine Unterkunft gefunden hast, musst du dich beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden. Dort bekommst du eine Meldebestätigung. Danach musst du dich noch um deine Aufenthaltserlaubnis kümmern.

Kurz & Knapp

Alle internationalen Studierenden müssen sich beim Einwohnermeldeamt melden – meist innerhalb von einer Woche.

Ob du eine Aufenthaltserlaubnis brauchst, hängt von deinem Herkunftsland ab.

Alle internationalen Studierenden, die nach Deutschland ziehen und eine Wohnung oder ein Zimmer gefunden haben, müssen sich beim melden – und zwar meist innerhalb von einer Woche. Im Einwohnermeldeamt musst du ein Meldeformular ausfüllen. Danach bekommst du eine Meldebestätigung. Dieses Dokument musst du gut aufbewahren, um bei der Ausländerbehörde deine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

verschiedene Reisepässe auf gelbem Untergrund
verschiedene Reisepässe© DAAD/Henning Ross

Erster SCHRITT: MELDEBESTÄTIGUNG BEIM EINWOHNERMELDEAMT

Sobald du eine Unterkunft in Deutschland gefunden hast, musst du dich beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden. In manchen Städten heißt das Einwohnermeldeamt auch Bürgerbüro oder Bezirksamt. Du solltest dich innerhalb von ein bis zwei Wochen (unterschiedlich je nach Vorgabe deines zuständigen Einwohnermeldeamtes) anmelden, ansonsten kann es sein, dass du ein Bußgeld zahlen musst. Manchmal erhältst du keinen Termin innerhalb von ein oder zwei Wochen. Wichtig ist, dass du den Termin aber in den vorgeschriebenen ein bis zwei Wochen gebucht hast. Die Termine kannst du meist online bei deinem Einwohnermeldeamt buchen.

Wohnungsgeber-bestätigung

Wichtig: Meldebestätigung aufbewahren

Im Einwohnermeldeamt erhältst du bei deiner Anmeldung eine Meldebestätigung. Bewahre diese gut auf! Du benötigst sie, wenn du deine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragst.Vergiss nicht: Wenn du während deines Aufenthaltes in Deutschland nochmal umziehst, musst du dich beim Einwohnermeldeamt innerhalb von ein bis zwei Wochen ummelden! Du meldest dich beim gleichen Einwohnermeldeamt, wenn du innerhalb einer Stadt umziehst. Wenn du in eine neue Stadt umziehst, ist das dortige Einwohnermeldeamt für dich zuständig.

Zweiter SCHRITT: AUFENTHALTSERLAUBNIS BEI DER AUSLÄNDERBEHÖRDE

Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel© DAAD/contentküche

Du bist aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz?

Dann brauchst du keine Aufenthaltserlaubnis, du musst aber oft schon im Einwohnermeldeamt nachweisen, dass du krankenversichert bist und einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Dann erhältst du bereits im Einwohnermeldeamt bei der Anmeldung für deinen Wohnsitz eine Bescheinigung über dein Aufenthaltsrecht.

Dokumente für die Aufenthaltserlaubnis

Du bist NICHT aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz?

Wenn du aus keinem der oben genannten Länder kommst und länger als 90 Tage in Deutschland studieren möchtest, musst du zusätzlich zur Ausländerbehörde deines Wohnortes gehen. Die Adresse erfährst du beim Akademischen Auslandsamt. Die Aufenthaltserlaubnis musst du bei der Ausländerbehörde deines Wohnortes innerhalb der ersten drei Monate beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird in Form eines sogenannten „elektronischen Aufenthaltstitels“ erteilt. Das ist eine Karte mit einem integrierten Chip, in dem bestimmte Daten, unter anderem dein Passfoto und deine Fingerabdrücke, gespeichert werden.

Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis

Bei der ersten Beantragung musst du eine Gebühr von bis zu 110 Euro bezahlen.
Die Verlängerung kostet bis zu 100 Euro.

Nach vier bis sechs Wochen kannst du die Aufenthaltserlaubnis persönlich bei der Ausländerbehörde abholen. Sie wird zunächst für mindestens ein Jahr und maximal zwei Jahre erteilt, kann aber verlängert werden. Die Verlängerung ist davon abhängig, dass dein Studium „ordnungsgemäß“ verläuft (das heißt, dass du die Regelstudienzeit möglichst einhalten solltest). Dafür benötigst du einen Nachweis deiner Hochschule. Die Verlängerung musst du unbedingt vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragen. 

Fazit

Es ist wichtig, bei der Anmeldung und der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis die Fristen zu beachten.

Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis beantragen musst, halte besser mehr Dokumente bereit, als du vielleicht brauchst – so kannst du dir unnötigen Zeitverzug ersparen.