Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Kindheitspädagogik
- Pädagogik, Erziehungswissenschaft
- Bildungswissenschaften
Schwerpunkt
Qualitätsentwicklung und Fachberatung, M.A.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Zum Master Kindheitspädagogik – Qualitätsentwicklung und Fachberatung hat Zugang, wer einen Bachelor of Arts (B.A.), einen Bachelor of Science (B.Sc.) oder einen anderen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem pädagogischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Bereich mit 180 ECTS nachweisen kann. Der Hochschulabschluss sollte mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen sein.
Vorlesungszeit
- 01.10.2023 - 31.03.2024
- 01.04.2025 - 30.09.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2023/2024)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
bis Studienstart/Bewerbung jederzeit
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
bis Studienstart/Bewerbung jederzeit
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
bis Studienstart/Bewerbung jederzeit
Studienbeitrag
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch