Arbeitsrecht und Personalmanagement

Vollzeitstudium

Master of Laws

Master
Abschluss

3 Semester

Regelstudienzeit

Mainz

Standort

Januar 2025 (Inland)

Januar 2025 (EU), Januar 2025 (Nicht EU)

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Sommersemester

Studienfeld

Wirtschaftsrecht

Schwerpunkt

Arbeitsrecht und Personalmanagement

Zielgruppe

Der Master Wirtschaftsrecht– Arbeitsrecht und Personalmanagement ist genau der richtige Studiengang für Sie, wenn Sie bereits ein erstes wirtschaftsrechtliches Studium inklusive arbeitsrechtlicher Kenntnisse erfolgreich abgeschlossen haben und sich im Rahmen eines Masterstudiengangs umfassend weiterqualifizieren möchten.

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Es wird ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium in Wirtschaftsrecht oder einem inhaltlich ähnlichen Studiengang mit mindestens 210 ECTS-Punkten und der ECTS-Note C vorausgesetzt. Umfasst der vorausgegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte, müssen Sie die noch fehlenden 30 ECTS-Punkte innerhalb eines Brückenkurses oder im Rahmen des Masterstudiums bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachholen. Ausreichende Englisch-Kenntnisse für das Verständnis rechts-/ wirtschaftswissenschaftlicher Sachverhalte gemäß der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind erforderlich. Liegen diese bis Studienbeginn nicht vor, besteht die Möglichkeit, diese im ersten Semester durch einen Test nachzuweisen.

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2025)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    15.11.2024 - 15.01.2025

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    15.11.2024 - 15.01.2025

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.11.2024 - 15.01.2025

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch