Architektur: Wohnungsbau

Vollzeitstudium

Master of Science

Master
Abschluss

2 Semester

Regelstudienzeit

Mainz

Standort

Juli 2025 (Inland)

Juli 2025 (EU), Juli 2025 (Nicht EU)

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Architektur

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Sie benötigen einen berufsqualifizierenden Bachelorstudienabschluss in einem akkreditierten Bachelorstudiengang Architektur mit mindestens 240 ECTS-Punkten oder in einem vergleichbaren Diplomstudiengang Architektur einer nationalen oder internationalen Hochschule mit einer überdurchschnittlichen Gesamtnote, also Grade A-C. Ist kein ECTS Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein. Achtung: sogenannte Aufbau-, Übergangs- oder Brückenmodule zum Ausgleich fehlender ECTS-Punkte aus einem Vorstudium mit weniger als 240 ECTS-Punkten werden nicht angeboten.

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2022/2023)
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.05.2025 - 15.07.2025

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    15.05.2025 - 15.07.2025

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    15.05.2025 - 15.07.2025

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch