Digitale Kommunikationsforschung

Vollzeitstudium

Master of Arts

Master
Abschluss

4 Semester

Regelstudienzeit

Mainz

Standort

Mai 2025 (Inland)

Mai 2025 (EU), Mai 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

  • Kommunikationswissenschaft
  • Publizistik
  • Digitale Medien

Schwerpunkt

Digitale Kommunikation, Kommunikation und Markt, Medien und gesellschaftlicher Wandel, Kommunikatorforschung

Anmerkung zum Studiengang

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Grundlage ist der Nachweis eines sozialwissenschaftlich ausgerichteten Bachelorabschlusses oder eines vergleichbaren Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland in den Fächern Publizistik/Kommunikationswissenschaft, Psychologie, Politikwissenschaft oder Soziologie. Insgesamt muss mind. die Hälfte des gesamten Studienumfanges (mind. 90 LP oder ein äquivalenter Umfang) in einem der oben genannten Fächer oder einer Kombination aus Studieninhalten dieser Fächer erbracht worden sein. Hiervon müssen mind. 20 Leistungspunkte im Bereich empirische Methodenlehre (Grundlagenkurse) und empirischer Sozialforschung (Anwendungskurse), darunter verpflichtend Statistik, erworben worden sein. Die Kenntnisse in (empirischer) Methodenlehre und Sozialforschung (inkl. Statistik) sind bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachzuweisen. Weitere Zugangsvoraussetzungen finden Sie unter:

Vorlesungszeit

  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 15.05.2025

    Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.05.2025 (Hochschulweite Frist)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2025 - 15.05.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2025 - 15.05.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch