Master of Science
Master
Abschluss
4 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
September 2025 (Inland)
September 2025 (EU), September 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Schwerpunkt
Epidemiologie, Sozialepidemiologie, Strahlenepidemiologie, Klinische Forschung (Clinical Research), Biometrie, Krebsepidemiologie, Genetische Epidemiologie, Prävention in der Medizin und Public Health, Infektionsepidemiologie
Anmerkung zum Studiengang
Deutsche und Bildungsinländer/innen bewerben sich direkt beim Fach. Dabei ist zu beachten, dass mit der Einschreibung in den Masterstudiengang Epidemiologie keine automatische Einschreibung an der Universität Mainz erfolgt. Für eine evtl. gewünschte Immatrikulation an der Universität Mainz gelten unabhängig vom Masterstudiengang die üblichen Fristen und Termine der Universität Mainz.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Studienfeld
- Partner-Institution: University of Torino in Italienische Republik (Doppel-Abschluss: European Master of Science in Epidemiology)
- Partner-Institution: University of Utrecht in Königreich der Niederlande (Doppel-Abschluss: European Master of Science in Epidemiology)
Zulassungsbedingungen
Berufsqualifizierender Abschluss mit mind. der Note 3,0 in einem mind. achtsemestrigen Studium im Bereich der Naturwissenschaften, Medizin oder Sozialwissenschaften an einer Hochschule in Deutschland (mind. 240 ECTS), oder einen gleichwertigen Abschluss im Ausland. Eine mind. einjährige Berufserfahrung nach Erwerb des berufsqualifizierenden Studienabschlusses. Englischkenntnisse entsprechend einer mind. mit der Note "ausreichend" oder 5 Punkten abgeschlossenen fünfjährigen Schulausbildung oder eines mit einer Mindestpunktzahl von 87 bestandenen "Test of Englisch as a Foreign Language" (TOEFL iBT). Bei Studienbewerber/innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist zudem der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich. Bestehen eines Eignungsgesprächs
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 15.09.2025
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2025 - 15.09.2025
Bewerber*innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des Jahres.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 01.09.2025 (Hochschulweite Frist)
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2025 - 15.09.2025
Bewerber*innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des Jahres.
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Gebühren für Studierende, die sich für den gesamten Studiengang einschreiben: 7000 Euro. Zahlung in Raten ist möglich. Studiengebühren für Gaststudierende, die keinen Abschluss anstreben: 2100 Euro für ein Basismodul, 630 Euro für ein Wahlmodul, 117 Euro als Tagessatz.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Englisch
Weitere Sprachen
Deutsch