European Studies

Internationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss

Master of Arts

Master
Abschluss

4 Semester

Regelstudienzeit

Mainz

Standort

Mai 2025 (Inland)

Mai 2025 (EU), Mai 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

  • Politikwissenschaft
  • Europäische Studien
  • Europarecht

Schwerpunkt

Central Eastern Europe in the European integration process, Culture and Society in Europe/Kultur und Gesellschaft in Europa, Selected EU Policies, European Basic Rights and Freedoms/Europäische Grundrechte und Freiheit, European Institutions and EU Law/Europäische Institutionen und Europarecht, Political Science and European Politics/Politikwissenschaft und Europapolitik

Zielgruppe

Der Studiengang richtet sich an Absolventen und Absolventinnen eines B. A. (oder äquivalenten Abschlusses) in Politik-, Rechts, Wirtschafts-, Medien- oder Kommunikationswissenschaften, Soziologie, Geschichte oder Philosophie oder, die einen EU-orientierten Berufsweg planen und gute Sprachkenntnisse mitbringen: Englisch Niveau B2 und Französisch Niveau B1 sind Zugangsvoraussetzungen (Kenntnisse in Deutsch und Polnisch werden nicht vorausgesetzt).

Anmerkung zum Studiengang

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Studienfeld

  • Partner-Institution: Uniwersytet Opolski in Republik Polen (Doppel-Abschluss: M. A. Politologia/Studia Europejskie-Europa Master)
  • Partner-Institution: Université de Bourgogne in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Master trinational: Etudes européennes)

Zulassungsbedingungen

Bachelorabschluss in Politik-, Rechts-, Wirtschafts-, Medien- oder Kommunikationswissenschaften, Soziologie, Geschichte oder Philosophie oder Kulturwissenschaften (mit einem Anteil von mind. 65 Leistungspunkten in Politikwissenschaft oder Jura) oder ein gleichwertiger Studienabschluss. Nachweis über Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B2 Nachweis über Französischkenntnisse mindestens auf Niveau B2. Sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung französische Sprachkenntnisse auf Niveau B1 nachgewiesen werden, muss Niveau B2 spätestens zu Beginn des 3. Studiensemesters durch entsprechendes Zertifikat oder Bestehen der Spracheingangsprüfung an der Université de Bourgogne in Dijon nachgewiesen werden. Für die Überprüfung der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen durch alle Partnerhochschulen sind alle Nachweise in englischer Sprache (ggf. in beglaubigter englischer Übersetzung) vorzulegen.

Vorlesungszeit

  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 15.05.2025

    Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.05.2025 (Hochschulweite Frist)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2025 - 15.05.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2025 - 15.05.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Englisch

Weitere Sprachen

Deutsch, Französisch