Geschichte

Vollzeitstudium

Master of Arts

Master
Abschluss

4 Semester

Regelstudienzeit

Mainz

Standort

März 2025 (Inland)

März 2025 (EU), März 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Geschichte

Schwerpunkt

Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuzeitliche Geschichte, Byzantinistik, Osteuropäische Geschichte, Landesgeschichte

Zielgruppe

Die Geschichtswissenschaft befasst sich mit der Vergangenheit der Menschheit, wobei zwischen der "Vorgeschichte" und der eigentlichen "Geschichte", d.h. der Zeit über die schriftliche Quellen vorliegen, unterschieden wird. Auf der Grundlage von Einzeluntersuchungen über Individuen oder gesellschaftliche Gruppen in ihrem politischen, sozialen, kulturellen, religiösen, geographischen und wirtschaftlichen Umfeld versuchen Historikerinnen und Historiker, Grundmuster menschlichen Handelns zu erkennen. Von der Erforschung der Vergangenheit erwarten sie Beurteilungshilfen für die Gegenwart. Jede Generation stellt ihre eigenen Fragen an die Geschichte und erhält dementsprechend andere Antworten.

Anmerkung zum Studiengang

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Abteilung Internationales).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Bachelorabschluss mit geschichtswissenschaftlichen Anteilen von mind. 60 Leistungspunkten, in dem alle drei Epochen des MA-Studiengangs Geschichte (Alte Geschichte, Mittelalter, Neuzeit) studiert wurden. Vorausgesetzt wird Latein (Latinum oder staatliche Ergänzungsprüfung). Ebenso vorausgesetzt werden Englisch sowie eine romanische oder slawische Fremdsprache Bei ausländischen Studienbewerber/innen aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.

Vorlesungszeit

  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 01.03.2025

    Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.10.2024 - 01.03.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 01.03.2025

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.10.2024 - 01.03.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 01.09.2025

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 01.09.2025

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch