International Master in Sociolinguistics and Multilingualism

Internationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss

Master of Arts

Master
Abschluss

4 Semester

Regelstudienzeit

Mainz

Standort

September 2025 (Inland)

September 2025 (EU), September 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

  • Nordistik
  • Skandinavistik

Schwerpunkt

Nordische und baltische Soziolinguistik, Multilingualismus, Sprachkompetenz in internationalen und weniger verbreiteten Sprachen, Sprachen Nordeuropas und des Baltikums (Skandinavistik, Fennistik, Finno-Ugristik, Baltistik)

Zielgruppe

Das Internationale Masterprogramm wendet sich an Personen, die einen ersten Hochschulabschluss (i.d.R. Bachelorabschluss) im linguistischen oder philologischen Bereich abgeschlossen haben. Den Absolvent/innen des Masterprogramms steht neben der wissenschaftlichen Karriere ein breit gefächertes Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten im privaten und öffentlichen Sektor offen, z.B. in der Verwaltung als Berater/innen in Multilingualismusfragen, in der Kommunikationsbranche oder - mit Zusatzqualifikationen - in Feldern wie politischer Journalismus und sprachbezogene Aufgaben bei der EU.

Anmerkung zum Studiengang

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Die Bewerbung erfolgt Online bei der Vytautas Magnus-Universität in Kaunas/Litauen (). Bewerbungsfrist aus visumpflichtigen Ländern bis 31. Mai, aus visumfreien Ländern bis 30. Juni

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Studienfeld

  • Partner-Institution: Stockholms Universität in Königreich Schweden (Doppel-Abschluss: Master of Arts)
  • Partner-Institution: Vytautas Magnus Universität, Kaunas in Republik Litauen (Doppel-Abschluss: Master of Arts)

Zulassungsbedingungen

1.Studienabschluss: 1.Nachweis eines Bachelorabschlusses oder eines gleichwertigen Studienabschlusses in den Geistes- oder Sozialwissenschaften an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Der Studienabschluss muss von allen Partneruniversitäten als qualifizierend für den Zugang zum Masterstudiengang bewertet werden. 2.Der Studienabschluss muss einen linguistischen oder philologischen Anteil von mindestens 30 LP aufweisen. 2.Nachweis von Sprachkenntnissen: Es ist der Nachweis von sehr guten aktiven englischen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens zu erbringen. Der Nachweis kann über das Cambridge First Certificate in English, telc English B2, LCCI Level 2, TOEFL iBT 87 Punkte oder IELTS Grade 5-6 nachgewiesen werden.

Vorlesungszeit

  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 01.09.2025

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 01.09.2025

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Englisch