Bachelor of Arts (Zwei-Fächer-Bachelor)
Bachelor
Abschluss
6 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
März 2025 (Inland)
März 2025 (EU), März 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Französisch
- Vergleichende Literaturwissenschaft
Anmerkung zum Studiengang
Im Integrierten Deutsch-Französischen Studiengang wird das Studium teilweise an der JGU und teilweise an der Partnerhochschule in Dijon absolviert, daher wird Komparatistik/Europäische Literatur immer in Kombination mit Französisch als Kernfach oder als Beifach gewählt. Das Studium schließt sowohl mit einem deutschen als auch einem französischen Hochschulabschluss ab.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Studienfeld
Zulassungsbedingungen
Für die Zulassung ist der Nachweis französischer Sprachkenntnisse durch eine mindestens mit der Note „ausreichend“ oder 5 Punkten abgeschlossene fünfjährige Schulausbildung oder durch eine Bescheinigung über fortgeschrittene Kenntnisse der französischen Sprache auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens B2 erforderlich, die durch einen Sprachtest oder durch den Diplôme d'Etudes en Langue Française (DELF B2) nachgewiesen werden. Der Nachweis französischer Sprachkenntnisse gilt auch durch Vorlage einer Hochschulreife, die an einer französischsprachigen Schule abgelegt wurde oder eines Abi-Bac (gleichzeitiger Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife [Abitur] und des französischen Baccalauréat [Bac]) erbracht. Darüber hinaus werden ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache vorausgesetzt.
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
16.11.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
16.11.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2024 - 01.03.2025
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. des entsprechenden Jahres. Beachten Sie zudem die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2024 - 01.03.2025
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2025 - 01.09.2025
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.06.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.06.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2025 - 01.09.2025
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Französisch