Kulturanthropologie

Vollzeitstudium

Master of Arts

Master
Abschluss

4 Semester

Regelstudienzeit

Mainz

Standort

März 2025 (Inland)

März 2025 (EU), März 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

  • Kulturanthropologie
  • Volkskunde

Zielgruppe

Der konsekutive Masterstudiengang "Kulturanthropologie/Volkskunde" richtet sich an Bachelorabsolventen, die eine (eigenständige) wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich von Forschung, Lehre, Bildung, Kulturarbeit, Medien, Touristik sowie des Museums, Marketings oder anderer Arbeitsfelder anstreben. Kernstück des Studiengangs ist die Durchführung angeleiteter Studienprojekte, die nach dem Grundsatz des forschenden Lernens bzw. Lehrens konzipiert sind. Sie garantieren den Studierenden die Anwendung relevanter Forschungspraktiken und bieten zudem die Möglichkeit, schon während des Studiums Beziehungen zu späteren beruflichen Tätigkeitsfeldern aufzubauen sowie eine erfolgsorientierte wissenschaftliche Teamarbeit einzuüben.

Anmerkung zum Studiengang

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Bachelorabschluss im Fach Kulturanthropologie/Volkskunde oder in einem verwandten Fach oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Ausreichende englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt. Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.

Vorlesungszeit

  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 01.03.2025 (Hochschulweite Frist)

    Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.10.2024 - 01.03.2025 (Hochschulweite Frist)

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 01.03.2025 (Hochschulweite Frist)

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    16.11.2024 - 01.03.2025 (Hochschulweite Frist)

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 01.09.2025

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 01.09.2025

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Englisch