Master of Science
Master
Abschluss
4 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
April 2025 (Inland)
April 2025 (EU), April 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Experimentalphysik
- Physik
- Theoretische Physik
Schwerpunkt
Experimentalphysik, Theoretische Physik, Quantenphysik, Physik der kondensierten Materie, Physik der Atmosphäre (Meteorologie), Physik der Kerne und Hadronen, Teilchenphysik, Astroteilchenphysik
Zielgruppe
Der konsekutive Masterstudiengang ist ein wissenschaftlicher Studiengang, der aufbauend auf einem ersten berufsqualifizierendem Hochschulabschluss zu einem weiteren berufsqualifizierenden akademischen Abschluss führt. Das Ziel des "Masterstudiengangs Physik ist eine erweiterte Ausbildung in experimenteller und theoretischer Physik und die Spezialisierung der Studierenden in einem forschungsnahen Teilgebiet der Physik.
Anmerkung zum Studiengang
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
(1) Zum Masterstudiengang Physik wird zugelassen, wer über die dafür erforderliche Vorbildung verfügt. Dazu ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Physik mindestens mit der Note 2,5 oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet, erforderlich. Zusätzlich erwarten wir inhaltlich mit den nachfolgend aufgeführten Bereichen des Bachelorstudiengangs Physik an der JGU Mainz vergleichbare Kenntnisse im Umfang von mindestens: 30 Leistungspunkten im Modulbereich Experimentalphysik, 19 Leistungspunkten im Modulbereich Praktika, 25 Leistungspunkten im Modulbereich Theoretische Physik, 23 Leistungspunkten im Modulbereich Höhere Mathematik und Rechenmethoden, 9 Leistungspunkten für die schriftlich abgefasste Bachelorarbeit. Weitere Zugangsvoraussetzungen siehe Internetseite zur Zulassung.
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2024 - 11.04.2025
Bachelorabsolventen der JGU Mainz müssen die Bewerbung bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn im Studierendenservice einreichen. Für externe Bewerber*innen: Wenn Sie sich außerhalb der regulären Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge (01.10. - 01.03.) für diesen Masterstudiengang bewerben, müssen Sie mit der zuständigen Studienfachberatung klären, ob eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters noch möglich ist.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2024 - 11.04.2025
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2024 - 11.04.2025
Bachelorabsolventen der JGU Mainz müssen die Bewerbung bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn im Studierendenservice einreichen. Für externe Bewerber*innen: Wenn Sie sich außerhalb der regulären Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge (01.10. - 01.03.) für diesen Masterstudiengang bewerben, müssen Sie mit der zuständigen Studienfachberatung klären, ob eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters noch möglich ist.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.10.2024 - 11.04.2025
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.01.2025 - 24.10.2025
Bachelorabsolvent*innen der JGU Mainz müssen die Bewerbung bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn im Studierendenservice einreichen. Für externe Bewerber*innen: Wenn Sie sich außerhalb der regulären Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge (01.04. - 01.09.) für diesen Masterstudiengang bewerben, müssen Sie mit der zuständigen Studienfachberatung klären, ob eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters noch möglich ist.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.01.2025 - 24.10.2025
Bewerber*innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.01.2025 - 24.10.2025
Bachelorabsolvent*innen der JGU Mainz müssen die Bewerbung bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn im Studierendenservice einreichen. Für externe Bewerber*innen: Wenn Sie sich außerhalb der regulären Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge (01.04. - 01.09.) für diesen Masterstudiengang bewerben, müssen Sie mit der zuständigen Studienfachberatung klären, ob eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters noch möglich ist.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.01.2025 - 24.10.2025
Bewerber*innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Englisch