Master of Arts
Master
Abschluss
4 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
Mai 2025 (Inland)
Mai 2025 (EU), Mai 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Kommunikationswissenschaft
- Publizistik
Schwerpunkt
Public Relations, Publizistik- bzw. Wirtschaftswissenschaft, Unternehmenskommunikation, Journalismus, Politische Kommunikation, Finanzkommunikation
Zielgruppe
Der konsekutive Masterstudiengang Unternehmenskommunikation/PR führt aufbauend auf einem Bachelorstudiengang Publizistik bzw. Wirtschaftswissenschaften zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. Der Masterstudiengang bereitet auf Tätigkeiten in den Berufsfeldern Unternehmenskommunikation / PR / Öffentlichkeitsarbeit, Politische Kommunikation / Politikberatung und Finanzkommunikation vor.
Anmerkung zum Studiengang
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Abteilung Internationales).
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Bachelorabschluss eines publizistik- oder kommunikationswissenschaftlichen Faches oder ein Studienabschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule, der dazu keinen wesentlichen Unterschied aufweist. Mind. 90 Leistungspunkten (LP) oder ein äquivalenter Umfang in einem publizistik- oder kommunikationswissenschaftlichen Fach. Davon mind. 12 LP im Bereich empirische Methodenlehre, darunter verpflichtend Statistik. Nachweis von mind. 10 dieser LP im Bereich empirische Nutzungs- und Wirkungsforschung. Ausreichende englische Sprachkenntnisse Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ oder dem „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) nachweisen (Stufen DSH-3 bzw. 4 x TDN 5).
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 15.05.2025
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
15.05.2025 (Hochschulweite Frist)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2025 - 15.05.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2025 - 15.05.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Englisch