Strategische Kommunikation

Vollzeitstudium

Master of Arts

Master
Abschluss

4 Semester

Regelstudienzeit

Mainz

Standort

Mai 2025 (Inland)

Mai 2025 (EU), Mai 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

  • Kommunikationswissenschaft
  • Publizistik

Schwerpunkt

Public Relations, Publizistik- bzw. Wirtschaftswissenschaft, Unternehmenskommunikation, Journalismus, Politische Kommunikation, Finanzkommunikation

Zielgruppe

Der konsekutive Masterstudiengang Unternehmenskommunikation/PR führt aufbauend auf einem Bachelorstudiengang Publizistik bzw. Wirtschaftswissenschaften zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. Der Masterstudiengang bereitet auf Tätigkeiten in den Berufsfeldern Unternehmenskommunikation / PR / Öffentlichkeitsarbeit, Politische Kommunikation / Politikberatung und Finanzkommunikation vor.

Anmerkung zum Studiengang

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Abteilung Internationales).

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Bachelorabschluss eines publizistik- oder kommunikationswissenschaftlichen Faches oder ein Studienabschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule, der dazu keinen wesentlichen Unterschied aufweist. Mind. 90 Leistungspunkten (LP) oder ein äquivalenter Umfang in einem publizistik- oder kommunikationswissenschaftlichen Fach. Davon mind. 12 LP im Bereich empirische Methodenlehre, darunter verpflichtend Statistik. Nachweis von mind. 10 dieser LP im Bereich empirische Nutzungs- und Wirkungsforschung. Ausreichende englische Sprachkenntnisse Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ oder dem „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) nachweisen (Stufen DSH-3 bzw. 4 x TDN 5).

Vorlesungszeit

  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 15.05.2025

    Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.05.2025 (Hochschulweite Frist)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2025 - 15.05.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2025 - 15.05.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Englisch