Lizentiat
Lizentiatenprüfung
Abschluss
2 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
September 2025 (Inland)
September 2025 (EU), September 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Zielgruppe
Absolvent/innen philosophisch-theologischer Studiengänge
Anmerkung zum Studiengang
Nach der Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich erfolgt die Bewerbung über das Studierendensekretariat der Universität Mainz.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Diplom in Katholischer Theologie oder ein gleichwertiges Abschlussexamen an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Ein theologisches Abschlussexamen an einer anderen Hochschule kann anerkannt werden, wenn Gleichwertigkeit vorliegt. Die gemäß gewählten Fächer müssen im Abschlussexamen mindestens mit der Note "gut" bewertet sein. Bewerber mit dem Abschluss der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien werden zugelassen, wenn das Fach Katholische Theologie bzw. Religionslehre mindestens mit der Note "Gut" bewertet wurde. Nachweis eines zusätzlichen, mindestens zweisemestrigen Studiums am Fachbereich Katholische Theologie der Johannes Gutenberg-Universität nach der genannten Abschlussprüfung.
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 01.09.2025
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 01.09.2025
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch