Bachelor of Science
Bachelor
Abschluss
6 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
Januar 2025 (Inland)
Januar 2025 (EU), Januar 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Wirtschaftspädagogik
- Wirtschaft und Verwaltung (Lehramt)
Schwerpunkt
Deutsch, Englisch, Evangelische und Katholische Religionslehre, Französisch, Mathematik, Sozialwissenschaften, Spanisch, Sport, Informatik, Management und Economics, Recht
Anmerkung zum Studiengang
Zusätzlich zum Fach Wirtschaftspädagogik/Wirtschaft ist ein Schwer-punktfach aus den Fächern Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Französisch, Katholische Religionslehre, Management & Economics, Mathematik, Recht, Sozialkunde, Spanisch und Sport zu wählen. Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Zusätzlich zum Fach Wirtschaftspädagogik/Wirtschaft ist ein Schwerpunktfach aus folgenden Fächern zu wählen: Deutsch, Englisch, Ev. Religionslehre, Französisch, Kath. Religionslehre, Management & Economics, Mathematik, Recht, Sozialkunde, Spanisch, Sport.
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
16.11.2024 - 15.01.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
16.11.2024 - 15.01.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2024 - 15.01.2025
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.):
Wintersemester (2025/2026)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.06.2025 - 15.07.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.06.2025 - 15.07.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2025 - 15.07.2025
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.):
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch