Ehe-, Familie- und Lebensberatung (Master of Counseling)

Berufsbegleitend

Master of Counseling

Master
Abschluss

8 Semester

Regelstudienzeit

Aachen, Köln, Münster, Paderborn

Standort

Mai 2025 (Inland)

Mai 2025 (EU), Mai 2025 (Nicht EU)

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Therapien, andere

Anmerkung zum Studiengang

Der Masterstudiengang mit integrierter Weiterbildung wird von den (Erz-)Bistümern Köln, Münster, Paderborn und Freiburg durchgeführt und ist Beratungs- und Therapieschulen übergreifend ausgerichtet. An den verschiedenen Studienorten werden dabei verschiedene Schwerpunkte in der Vertiefung gesetzt. Der Studiengang vermittelt zudem u.a. soziologische, rechtliche und theologische Rahmenbedingungen von Beratung. Eine besondere Bedeutung hat die Reflexion einer spirituellen Beratungshaltung aus der Perspektive des christlichen Menschenbildes.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik, Theologie, Medizin, Jura oder in einem gleichwertigen Studiengang und mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung.

Vorlesungszeit

  • 25.03.2024 - 19.07.2024
  • 23.09.2024 - 07.02.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.12.2024 - 31.05.2025 (Hochschulweite Frist)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.12.2024 - 31.05.2025 (Hochschulweite Frist)

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.12.2024 - 31.05.2025 (Hochschulweite Frist)

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.12.2024 - 31.05.2025 (Hochschulweite Frist)

Studienbeitrag

Die Studien- und Kursgebühren betragen betragen zurzeit zwischen 2.800 und 3.500€ pro Jahr je nach Studienort und den dort geltenden Bestimmungen bezüglich Unterkunft/Verpflegung. Dies schließt sämtliche Lehr- und Prüfungshonorare sowie – an den Standorten unterschiedlich – zum Teil die Kosten für Unterkunft und Verpflegung während der Weiterbildungswochenenden ein.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch