Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Zielgruppe
Der Studiengang richtet sich vorrangig an Fachkräfte aus der Mobilen Beratung, steht aber auch Berater*innen aus der Betroffenen- bzw. Ausstiegs-/ Distanzierungsarbeit offen. Ferner können sich Fachkräfte aus der Demokratieberatung etwa im Rahmen der "Partnerschaften für Demokratie" oder aus den Projekten des Programms "Zusammenhalt durch Teilhabe" oder aber vergleichbarer Projekte bewerben.
Anmerkung zum Studiengang
Der Studiengang kann berufsbegleitend studiert werden und richtet sich an Fachkräfte sowohl aus der Mobilen Beratung als auch aus angrenzenden Feldern der Beratung gegen Rechtsextremismus. Zudem steht er grundsätzlich Fachkräften offen, die einschlägige Vorerfahrungen sowohl in der Beratung als auch im Themenfeld Rechtsextremismus und Rassismus mitbringen. Der Studiengang möchte Fachkräften aus den genannten Handlungsfeldern eine fundierte universitäre Ausbildung ermöglichen, die Wissenschaft und Praxis verknüpft. Dabei wird Berufseinsteiger*innen in der Mobilen Beratung eine berufsbegleitende Weiterbildung angeboten und Menschen aus angrenzenden Beratungstätigkeiten oder Tätigkeiten der Sozialen Arbeit eine Qualifikation für die Beratung im Kontext Rechtsextremismus ermöglicht.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Zugangsvoraussetzung ist der Abschluss eines fachlich einschlägigen berufsqualifizierenden Bachelor-Studiengangs im Bereich der Erziehungs- oder Gesellschaftswissenschaften, oder eines fachlich einschlägigen vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, in dem insgesamt mindestens 240 Leistungspunkte (LP) erworben wurden, sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis in der Beratungstätigkeit im Kontext Rechtsextremismus und/oder Demokratiebildung. Wurden im Rahmen eines Studiums weniger als 240 LP aber mindestens 180 LP erworben, können aus beruflicher Tätigkeit im Bereich der Beratung gegen Rechtsextremismus und/oder der Demokratiebildung erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen angerechnet werden. Es können maximal 30 LP pro Jahr Berufstätigkeit und insgesamt maximal 60 LP angerechnet werden.
Vorlesungszeit
- 22.04.2025 - 25.07.2025
- 13.10.2025 - 13.02.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Bewerbungsfristen: https://www.uni-marburg.de/bewerbungsfristen
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Bewerbungsfristen: https://www.uni-marburg.de/bewerbungsfristen
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Bewerbungsfristen: https://www.uni-marburg.de/bewerbungsfristen
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bewerbungsfristen: https://www.uni-marburg.de/bewerbungsfristen
Studienbeitrag
Der weiterbildende Masterstudiengang "Beratung im Kontext Rechtsextremismus" ist gemäß § 20 Abs. 5 des HHG gebührenpflichtig.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch