Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Allgemeine Sprachwissenschaft
- Linguistik
Schwerpunkt
linguistische Theorie, sprachtherapeutische Praxis, psycholinguistische Forschung, Formen von Sprach- und Sprechstörungen, praxisnahe Vermittlung klinischer Kompetenzen
Zielgruppe
Absolventinnen und Absolventen eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich Sprachwissenschaft, Kommunikationswissenschaft, Sprachtherapie, Kognitionswissenschaft oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.
Anmerkung zum Studiengang
Mit dem Masterstudiengang Klinische Linguistik qualifizieren Sie sich im Anschluss an ein sprachwissenschaftliches Bachelorstudium (z.B. B.A. „Sprache und Kommunikation“ in Marburg) als akademische Sprachtherapeut/innen. Leitprinzip ist eine enge Verzahnung zwischen linguistischer Theorie, psycholinguistischer Forschung und sprachtherapeutischer Praxis. Sie erwerben aktuelles Wissen über vielfältige Formen von Sprach- und Sprechstörungen und lernen dieses in der Praxis des späteren Berufsfeldes anzuwenden. Der Studiengang bietet die Möglichkeit, eine sprachtherapeutische Berufstätigkeit auszuüben und für relevante Indikationsbereiche eine Zulassung der Krankenkassen zu erhalten. Die praxisnahe Vermittlung klinischer Kompetenzen ist daher ein zentraler Bestandteil des Studiums. Schwerpunkte: -Grundlagen der klinischen Linguistik - Störungsspezifische Kompetenzen - Sprachtherapeutische Praxis - Methodische Vertiefung Der Studiengang ist interdisziplinär ausgerichtet in dem Sinne, dass praktisch relevante Fächer wie Diagnostik und Therapie von Sprach- und Sprechstörungen bei Kindern und Erwachsenen mit theoretischen Grundlagen in den Bereichen Linguistik, Medizin, Sprechwissenschaft, Phonetik, Statistik, Psychologie und Pädagogik verknüpft werden. Als Klinische Linguisten sind Sie akademisch ausgebildete Sprachtherapeuten, die auf die Prävention, Diagnostik, Therapie und Beratung bei entwicklungsbedingten und erworbenen Störungen der Sprache, des Sprechens und des Schluckens spezialisiert sind. Nach erfolgreichem Studium kommt für Sie eine therapeutische oder leitende Tätigkeit in folgenden Einrichtungen in Frage: - in sprachtherapeutischen Praxen: angestellt oder in eigener Niederlassung (Voraussetzung: Kassenzulassung) - in klinischen Einrichtungen (Akutkliniken, Rehabilitationskliniken, Geriatrischen Kliniken) - bei öffentlich-rechtlichen Trägern und freien Verbänden (z.B. in Beratungsstellen, Frühförderzentren) - in Sprachheilkindergärten, Kindertagesstätten und ähnlichen sonderpädagogischen Einrichtungen - in kommunalen bzw. regionalen Ambulanzzentren
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Vorlesungszeit
- 22.04.2025 - 25.07.2025
- 13.10.2025 - 13.02.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Bewerbungsfristen: https://www.uni-marburg.de/de/studium/nach-dem-abschluss/masterstudium/masterbewerbung/bewerbungsfristen-master
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Bewerbungsfristen: https://www.uni-marburg.de/de/studium/nach-dem-abschluss/masterstudium/masterbewerbung/bewerbungsfristen-master
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Bewerbungsfristen: https://www.uni-marburg.de/de/studium/nach-dem-abschluss/masterstudium/masterbewerbung/bewerbungsfristen-master
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bewerbungsfristen: https://www.uni-marburg.de/de/studium/nach-dem-abschluss/masterstudium/masterbewerbung/bewerbungsfristen-master
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Im Bundesland Hessen gibt es derzeit keine Studiengebühren!
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch