Translation, Kommunikation, Sprachtechnologie

Internationaler Studiengang, Teilzeitstudium, Vollzeitstudium, Doppelabschluss

Master of Arts

Master
Abschluss

4 Semester

Regelstudienzeit

Heidelberg

Standort

März 2025 (Inland)

März 2025 (EU), März 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Übersetzen

Anmerkung zum Studiengang

Bewerbungsfrist für die internationale Variante: 01.04. bis 15.06. für das Wintersemester Weitere Informationen zum Internationalen Doppelabschlussmasterstudiengang "Fachübersetzen und Kulturvermittlung" finden Sie hier: Weitere Informationen zum internationalen Doppelabschlussmasterstudiengang "Fachübersetzen und Übersetzungstechnologie" finden Sie hier:

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Studienfeld

  • Partner-Institution: Pontificia Universidad Católica de Chile in Republik Chile (Doppel-Abschluss: Magister en Traduccion Especializada y Tecnologias de la Traducción)
  • Partner-Institution: Universidad de Salamanca in Königreich Spanien (Doppel-Abschluss: Máster universitario en Traducción y Mediación cultural)

Zulassungsbedingungen

zugangsbeschränkt, siehe Zulassungsordnung Sprachnachweise je nach gewählter Sprachkombination: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch und Spanisch (jeweils C1 GER) Für die internationale Variante "Fachübersetzen und Kulturmittlung" des Studiengangs ist der Bewerbungszeitraum vom 01.04. bis 15.06. für das Wintersemester für deutsche sowie ausländische Studienbewerber. In der internationalen Variante "Fachübersetzen und Kulturmittlung" müssen Bewerber zusätzlich die von der Universität Salamanca vorgesehene Eignungsprüfung bestehen. Die Prüfung ist online innerhalb der dafür vorgesehenen Frist (genaue Informationen siehe Homepage des Instituts für Übersetzen und Dolmetschen) und gemäß den in der entsprechenden Regelung festgelegten Bestimmungen abzulegen. Für die internationale Variante "Fachübersetzen und Übersetzungstechnologien" ist die Bewerbungsfrist der 15. November für das Sommersemester.

Vorlesungszeit

  • 14.10.2024 - 08.02.2025
  • 14.04.2025 - 26.07.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 31.03.2025

    Das Studienfach ist zugangsbeschränkt. " target="_blank" rel="noopener">Weitere Informationen

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.10.2024 - 31.03.2025

    Das Studienfach ist zugangsbeschränkt. " target="_blank" rel="noopener">Weitere Informationen

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 31.03.2025

    Das Studienfach ist zugangsbeschränkt. " target="_blank" rel="noopener">Weitere Informationen

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.10.2024 - 31.03.2025

    Das Studienfach ist zugangsbeschränkt. " target="_blank" rel="noopener">Weitere Informationen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 30.09.2025

    Das Studienfach ist zugangsbeschränkt. " target="_blank" rel="noopener">Weitere Informationen

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2025 - 30.09.2025

    Das Studienfach ist zugangsbeschränkt. " target="_blank" rel="noopener">Weitere Informationen

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 30.09.2025

    Das Studienfach ist zugangsbeschränkt. " target="_blank" rel="noopener">Weitere Informationen

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2025 - 30.09.2025

    Das Studienfach ist zugangsbeschränkt. " target="_blank" rel="noopener">Weitere Informationen

Studienbeitrag

Studienbeitrag

Studienbeitrag (Link)

Für die grundständigen Studiengänge und konsekutiven Masterstudiengänge an der Universität Heidelberg werden keine allgemeinen Studiengebühren erhoben. Für internationale Studierende aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) werden an allen Hochschulen Baden-Württembergs Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester erhoben.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch