Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Zielgruppe
Studenten/innen aus den EU-Mitgliedsländern mit abgeschl. rechtswiss. Stud. im Heimatland (Ziel: Rechtsanwaltszulassung) o. sonst. ausländ. rechtswiss. Hochschulabschluss (Ziel: Zusatzqualifikation im dt. Recht u. Rechtsvergleichung)
Anmerkung zum Studiengang
Der Masterstudiengang kann den in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union graduierten Jurist/inn/en als Vorbereitung für die Niederlassung als europäische Rechtanwält/inn/e/n nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 09.03.2000 (BGBl. S, 182) dienen.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschl. rechtswiss. Hochschulstudium. Weitere Informationen zur Zulassungsvoraussetzung.
Vorlesungszeit
- 14.10.2024 - 07.02.2025
- 07.04.2025 - 18.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Fristen gelten können siehe : www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Fristen gelten können siehe : www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Fristen gelten können siehe : www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Fristen gelten können siehe : www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Englisch