Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen

Internationaler Studiengang, Vollzeitstudium

Master of Laws

Master
Abschluss

2 Semester

Regelstudienzeit

Potsdam

Standort

Februar 2025 (Inland)

Februar 2025 (EU), März 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Rechtswissenschaft, Jura

Zielgruppe

Internationale Bewerber/innen mit einem juristischen Examen

Anmerkung zum Studiengang

Für die Bewerbung zum LL.M.-Studium bitte direkt in der Juristischen Fakultät der Uni Potsdam die Einreichungsfrist für die Bewerbungsunterlagen erfragen.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Zulassungsbedingungen

-Erfolgreicher Abschluss eines dem deutschen Rechtsstudium gleichwertigen juristischen oder diesem äquivalenten anderen Studiums an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland -Deutschkenntnisse -Betreuererklärung einer Hochschullehrer*in der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam

Vorlesungszeit

  • 14.10.2024 - 07.02.2025
  • 07.04.2025 - 18.07.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter .

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Falls bereits Leistungen vorliegen, bitte vor der Bewerbung beim Fach eine Einstufung in ein FS beantragen, siehe . Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter .

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren FS ist eine Einstufung in ein höheres FS durch das Fach, siehe . Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter .

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Achtung, bevor eine Immatrikulation im höheren FS beantragt werden kann, muss eine Leistungsanerkennung und Einstufung in ein höheres FS erfolgen! Eine Einstufung ist erforderlich, wenn Sie zuvor in einem gleichen oder verwandten Studiengang immatrikuliert waren. Kontaktangaben und Formulare dazu finden Sie unter (bitte 6 Wochen dafür einplanen)!

Sommersemester (2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.11.2024 - 15.02.2025 (Hochschulweite Frist)

    Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter .

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.11.2024 - 15.02.2025 (Hochschulweite Frist)

    Falls bereits Leistungen vorliegen, bitte vor der Bewerbung beim Fach eine Einstufung in ein FS beantragen, siehe . Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter .

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.11.2024 - 15.02.2025 (Hochschulweite Frist)

    Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren FS ist eine Einstufung in ein höheres FS durch das Fach, siehe . Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter .

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    15.02.2025 - 15.03.2025 (Hochschulweite Frist)

    Eine Immatrikulation fürs 1. FS eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich. Voraussetzung für eine Immatrikulation in ein höheres FS ist die Einstufung in ein höheres FS, die direkt beim Fach beantragt werden muss (bitte 6 Wochen dafür einplanen). Siehe .

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch