Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Schwerpunkt
Jugendhilfeverwaltung, Jugendhilfeplanung, Sozialinformatik, Intensivpädagogik
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Zum Master Soziale Arbeit – Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe hat Zugang, wer einen ersten akademischen Abschluss (Bachelor oder Diplom) aus den Bereichen Sozialer Arbeit, Früh- und Kindheitspädagogik, Erziehungswissenschaft oder Heilpädagogik oder aber ein Lehramtsstudium nachweisen kann. Dieses Studium sollte mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen sein und eine studienbegleitende Praxis im Umfang von min. 25 % einer Vollzeitstelle (berufliche Tätigkeit oder Hospitation) nachweisen kann. Beruflich pausierende Studierende können alternativ eine einjährige Berufserfahrung nachweisen.
Vorlesungszeit
- 01.10.2024 - 31.03.2025
- 01.04.2025 - 30.09.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2023/2024)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
bis Studienstart/Bewerbung jederzeit
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
bis Studienstart/Bewerbung jederzeit
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
bis Studienstart/Bewerbung jederzeit
Studienbeitrag
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch